Seit dem 17. Dezember 2023 gilt das Gesetz auch für kleinere (KMU) Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten. Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.

Fehlverhalten durch Mitarbeiten kann nicht nur teuer werden, sondern es kostet auch Vertrauen bei den anderen Mitarbeitern, Kunden und auch bei Zulieferern.

Viele aktuelle Skandale in unterschiedlichen Unternehmen haben gezeigt, welche Auswirkungen sie für Unternehmen haben oder haben können -bis zu gewaltigen Umsatzverlusten oder ja - auch bis zum Konkurs von Unternehmen, denen es an der Glaubwürdigkeit fehlte.

Mit unseren Dienstleistungen möchten wir Sie im Vorfeld bestmöglich unterstützen die Transparenz in Bezug auf unethisches Fehlverhalten zu erhöhen und Fehlverhalten zu finden und zu korrigieren oder zu elimenieren.

Gleichzeitig versuchen wir, Ihnen bei den Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung Hilfestellungen zu geben, um Fehlverhalten zu beseitigen.

Wir bieten Ihnen technische Lösungen, um kosteneffizient und unkompliziert Möglichkeiten zu schaffen, die Herausforderungen durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz im geschäftlichen Alltag abzumildern und lösungsorientiert und gesetzeskonform zu handeln.

Wer darf interne Meldestelle sein?
Aufgrund der Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit, insbesondere der Identität der Hinweisgeber, eignen sich besonders Personen, die bereits von Berufs wegen zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Hinweis: Bei  Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften, droht dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000,00 Euro.

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